Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Ich persönlich kann somit nicht direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. den Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.

Für gesetzliche versicherte Klienten bestehen folgende Angebote. Zum einen werden die psychotherapeutischen Behandlungen in der angeschlossenen Lehrpraxis von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen (bitte klicken Sie hier für weitere Informationen). Zum zweiten biete ich in Einzelfällen auch das sog. Kostenerstattungsverfahren an (hier Ratgeber zum Herunterladen). Über die aktuellen Kapazitäten in meiner Praxis und die Vorgehensweisen informiere ich Sie gerne.

Privat versicherte Klienten

Bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie werden die Kosten bei Vorliegen einer psychischen Störung in der Regel von den Krankenkassen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von den individuellen Konditionen mit den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Beihilfeberechtigte Klienten

Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Störung. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der GOÄ.

Selbstzahlende Klienten

Für selbstzahlende Klienten und Paare beträgt der Therapiestundensatz (eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten) € 100,55. Er orientiert sich somit an der GOÄ.

Beratung und Supervision

Für den Bereich Beratung und Supervision wird die Vergütung im Einzelfall geklärt, da hier Aufträge und Bedürfnislagen sehr individuell sind. Eine transparente Aufschlüsselung des Honorars ist selbstverständlich gewährleistet.

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